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Diese Städte müssen 2019 zittern

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Für Fahrer älterer Diesel könnte es 2019 immer häufiger heißen: Durchfahrt verboten!

Ob Berlin, Stuttgart oder Frankfurt – wegen jahrelanger, zu hoher Belastung der Luft durch gesundheitsschädliches Stickstoffdioxid (NO2) haben Gerichte mehrere deutsche Städte zu Fahrverboten verdonnert.

Betroffen sind Kommunen, die bisher keine andere tragfähige Lösung gefunden haben, um den europäischen Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter einzuhalten.

Diese Sperrungen stehen im kommenden Jahr höchstwahrscheinlich an, viele Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig.

► Hamburg: Die Hansestadt ist bisher die einzige deutsche Stadt mit Fahrverboten – die auch 2019 bestehen bleiben. Seit dem 31. Mai 2018 gelten auf Abschnitten zweier stark befahrener Straßen in der Elbmetropole Durchfahrtsbeschränkungen für Diesel bis zur Euro-Norm 5. Bei Verstößen werden für Autofahrer 20, für Lkw-Fahrer 75 Euro fällig.

Kiel: Mit einem Tempolimit und einem Fahrverbot auf einer Spur will die Stadt Kiel die Luft am vielbefahrenen Theodor-Heuss-Ring verbessern und so ein drohendes Diesel-Fahrverbot verhindern. An der Verkehrsachse werden seit Jahren die Grenzwerte für Schadstoffemissionen teils deutlich überschritten. Ab dem Frühjahr soll in beiden Richtungen Tempo 50 gelten. Bislang ist dort 70 erlaubt. In einer Fahrtrichtung dürfen Diesel-Fahrzeuge (einschließlich Euro 6) künftig nur noch die linke Spur – die Überholspur – befahren, damit sie deutlich weiter von den an der Straße gelegenen Wohnungen entfernt ihre Schadstoffe ausstoßen.

Berlin: Für die Hauptstadt hat das Verwaltungsgericht entschieden, dass von Sommer 2019 an mindestens elf Abschnitte stark befahrener Straßen für Diesel mit den Normen bis Euro 5 zu sperren sind. Weitere Strecken könnten folgen. Das Land will vorerst keine Berufung einlegen. Die Frist dafür lief am 17. Dezember ab.

Stuttgart: In Stuttgart sind Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 oder schlechter schon vom 1. Januar 2019 an aus dem gesamten Stadtgebiet verbannt, Autos mit örtlichen Kennzeichen ab 1. April. Bei Verstößen sollen 80 Euro fällig werden. Die Landesregierung muss nach Beschlüssen des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim zudem schon jetzt Verbote für Euro-5-Diesel verbindlich planen.

Frankfurt (am Main): Die Innenstadt von Frankfurt könnte zum 1. Februar nach einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden dicht sein – für Diesel bis zur Euro-4-Norm sowie für Benziner der Schadstoffklassen 1 und 2. Für Euro-5-Diesel wäre demnach am 1. September Schluss. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel muss noch über die Berufung des Landes entscheiden. Unabhängig davon wollte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) per Eilverfahren Fahrverbote sofort umgesetzt sehen – ist mit dem Antrag jedoch gescheitert.

Darmstadt/Wiesbaden: Ab Juni 2019 sind zwei Straßen in Darmstadt für ältere Diesel-Fahrzeuge tabu. Rund 200 Maßnahmen der Stadt („Green-City-Plan“) zur Förderung des öffentlichen Nahverkehrs und des Radverkehrs sind ebenfalls verbindlicher Teil der Einigung. Sollte die NO2-Belastung im zweiten Halbjahr 2019 nicht wie erwartet unter den EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft sinken, werde das Maßnahmenpaket noch einmal verschärft.

Köln: In Köln sollen Diesel bis zur Abgasnorm 4 sowie Benziner der Klassen 1 und 2 nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts vom 1. April an aus dem Zentrum und anderen Stadtteilen verbannt werden, von September an auch Euro-5-Diesel.

Bonn: In der NRW-Nachbarstadt Bonn sind vom 1. April an zwei zentrale Hauptstraßen betroffen. Verbote könnten nur mit einem massiven Rückgang der Schadstoffwerte abgewendet werden, was aber als unwahrscheinlich gilt.

Essen: Für Essen ordnete das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 1. Juli an eine Fahrverbotszone an, zu der erstmals auch eine stark befahrene Autobahn gehört. Mit Sperrung der A40 auf dem Stadtgebiet wäre auch der Fernverkehr betroffen – zunächst Diesel bis zur Euronorm 4, vom 1. September an auch Euro 5.

Gelsenkirchen: In der Nachbarstadt Gelsenkirchen darf eine zentrale Hauptverkehrsstraße vom 1. Juli an nur noch von Dieselautos befahren werden, die die Euro-6-Norm erfüllen.

Aachen: Aachen muss ein Fahrverbot zum 1. Januar vorbereiten. Bei allen Urteilen will die nordrhein-westfälische Landesregierung Berufung einlegen – zum Teil hat sie das bereits getan.

Mainz: In Rheinland-Pfalz könnten Teile von Mainz dicht gemacht werden. Wird in den ersten sechs Monaten 2019 der NO2-Grenzwert im Mittel nicht eingehalten, müssen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts zum 1. September 2019 weitere verhältnismäßige Maßnahmen angeordnet werden – auch Fahrverbote. Ein Konzept dafür muss bereits zum 1. April vorliegen. Die Stadt akzeptierte das Urteil.

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