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Deutsche ISIS-Frau ließ versklavtes Kind verdursten

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Die deutsche ISIS-Dschihadistin Jennifer W. (27) soll mit ihrem Ehemann ein fünfjähriges Mädchen als Sklavin gehalten haben. Sie ließ das Kind offenbar später qualvoll unter der irakischen Sonne verdursten. Jetzt steht die Frau in Deutschland wegen Mordes vor Gericht, der Generalbundesanwalt hat Anklage wegen eines Kriegsverbrechens im Irak erhoben.

Laut Generalbundesanwalt (GBA) reiste Jennifer W. im September 2014 in den Irak und schloss sich der Terrormiliz ISIS an. Wenige Wochen zuvor war dort das „Kalifat“ ausgerufen worden, in den Folgemonaten schnellten die Zahlen ausländischer Freiwilliger in die Höhe, die sich ISIS anschließen wollten.

Auch 2015, während das „Kalifat“ sich in der Phase seiner territorial größten Ausdehnung befand und mehrere Großstädte von ISIS besetzt waren, hielt sich Jennifer W. offenbar im Irak auf. Dabei soll sie einen Platz im Sicherheitsapparat der Terrormiliz eingenommen haben: Laut Anklage der GBA patrouillierte sie mehrere Monate lang in den Parks der irakischen Städte Falludscha und Mossul, um die Kleidervorschriften der Dschihadisten durchzusetzen.

Jennifer W. sei dabei auch bewaffnet gewesen: Neben einer Handfeuerwaffe mit einem Sturmgewehr vom Typ AK und einer mit Sprengstoff gefüllten Weste. Ihr Sold habe 70 bis 100 Dollar betragen.

Im Sommer 2015 sollen Jennifer W. und ihr Ehemann aus einer Gruppe Kriegsgefangener ein fünf Jahre altes Mädchen gekauft und als Sklavin gehalten haben. Mutmaßlich handelte es sich dabei um Angehörige der jesidischen Minderheit, die von ISIS als „Ungläubige“ verteufelt werden.

Im Sommer 2014 hatte ISIS im Sindschar-Gebirge einen Feldzug gegen die Jesiden begonnen: Während die Männer ermordet und in Massengräbern verscharrt wurden, verschleppte ISIS die Frauen und Mädchen, um sie als Sklaven unter den eigenen Mitgliedern zu verkaufen. Mehrere Tausend Frauen und Mädchen kamen so in ISIS-Gefangenschaft, viele durchlebten ein Martyrium aus Vergewaltigungen, Demütigungen und Gewalt.

Jennifer W. und ihr Ehemann sollen das fünfjährige Mädchen misshandelt haben: Als das Kind krank wurde und sich auf einer Matratze einnässte, kettete der Ehemann das Kind laut Anklage im Freien an. In der Hitze des irakischen Sommers sei das Mädchen qualvoll verdurstet.

Die Terrorermittler in Deutschland werfen Jennifer W. vor, das Mädchen als Sklavin gehalten und getötet zu haben. Die Frau sei „hinreichend verdächtig“, als ISIS-Anhängerin aus niederen Beweggründen einen Menschen grausam getötet und damit ein Kriegsverbrechen begangen zu haben, erklärte die Karlsruher Behörde am Freitag.

Im Januar 2016 sei Jennifer W. dann in die Türkei gereist und habe in der deutschen Botschaft in Ankara neue Ausweispapiere beantragt; anschließend wurde sie von türkischen Sicherheitskräften festgenommen und nach Deutschland abgeschoben. Seitdem habe sie es sich laut GBA zum Ziel gesetzt, in das ISIS-Herrschaftsgebiet zurückzukehren.

Nach BILD-Informationen war Jennifer W. weiterhin in die salafistisch-dschihadistische Szene eingebunden: So verwaltete sie unter anderem mehrere einschlägige deutsche ISIS-Seiten in sozialen Netzwerken, die unter anderem Unterstützung für gefangene Islamisten organisieren, darunter vor allem Briefe. Am 29. Juni 2018 wurde Jennifer W. in Bayern festgenommen – laut GBA befand sie sich gerade auf dem Weg nach Syrien. Ihre Wohnung im niedersächsischen Vechta wurde ebenfalls durchsucht.

Nachdem Jennifer W. selbst festgenommen wurden, klagten ihre Mitstreiterinnen, dass sie „unter Schock“ stünden, dass ihre „sehr engagierte“ Glaubensschwester festgenommen wurde. In den einschlägigen Gruppen wird seitdem dazu aufgerufen, Jennifer W. zu unterstützen und für ihre Freilassung zu beten.

Während die Anklage gegen Jennifer W. offenbar gut belegt ist, tut sich die deutsche Justiz mit ISIS-Rückkehrerinnen generell schwerer: Für eine Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland ist zumeist der Nachweis einer Unterstützungshandlung erforderlich – dieser ist bei ISIS-Frauen schwieriger zu führen als bei Männern. Auch deshalb wurde bislang keine der Rückkehrerinnen seit 2014 verurteilt.

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