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Schwerer Missbrauch in 62 Fällen: 54-Jähriger soll seine Opfer betäubt und gefilmt haben

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Ein 54-jähriger Familienvater aus Datteln soll schweren sexuellen Missbrauch in 62 Fällen begangen haben. Ihm droht eine lange Haftstrafe.

Datteln – Im Februar wurde ein 54-jähriger Briefzusteller aus Datteln in seiner Wohnung auf der Castroper Straße festgenommen, wie 24vest.de* berichtet. Dabei war die Polizei auf Datenträger mit kinderpornografischen Inhalten gestoßen. Insgesamt soll er sich an elf Opfern vergangen haben. Die Staatsanwaltschaft Bochum erhebt nun Anklage gegen den Familienvater.

Tatvorwurf der besonderen Schwere

62 schwere Sexualdelikte in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung werden dem Dattelner vorgeworfen. Dabei soll er seine Opfer mit Betäubungsmitteln, die die Wirkstoffe Benzodiazepin und Zolpidem enthalten, ruhiggestellt haben. Der Tatvorwurf der besonderen Schwere wird zum einen erhoben, weil der Angeklagte mit Gegenständen oder eigenen Geschlechts- oder Gliedmaßen in die Körper seiner Opfer eingedrungen seien soll. Zum anderen, weil eine Überdosis der verwendeten Betäubungsmittel zu erheblichen gesundheitlichen Schäden, bis hin zur Todesfolge führen kann.

Erste Tat im Jahr 1999 in Datteln

Die erste Tat soll der Briefzusteller aus Datteln bereits im Jahr 1999 begangen haben. Bereits im Jahr 2014 soll die Ex-Frau des Dattelners Meldung über kinderpornografische Inhalte auf dem Computer des 54-Jährigen an das Jugendamt getätigt haben, wie 24vest.de berichtet. Beim Jugendamt der Stadt Datteln ist das nicht dokumentiert. Seine letzte Tat soll der Tatverdächtige im Jahr 2018 begangen haben. Die Mutter des damals elfjährigen Opfers hatte Verhaltensauffälligkeiten bei ihrem Kind festgestellt und erstatte Anzege.

37 Taten gefilmt: Sicherheitsverwahrung wird geprüft

„In 37 der 62 Fälle wirft die Staatsanwaltschaft dem Familienvater aus Datteln vor, kinderpornografische Schriften hergestellt zu haben“, teilt Katja Nagel, Pressesprecherin des Landgerichts Bochum mit. Die Ermittlungen hätten nicht ergeben, dass der Angeklagte die Videos vertreiben wollte.

Im Falle eines Schuldspruchs muss der Familienvater aus Datteln mit einer Strafe zwischen fünf und 15 Jahren rechnen. Im Hauptverfahren soll aber auch die Anordnung auf Sicherheitsverwahrung geprüft werden. In diesem Fall wäre es fraglich, ob der Dattelner noch einmal auf freien Fuß kommt.

*24vest.de ist Teil des bundesweiten ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

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