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„Mir fehlen die Worte“: Diesen Zettel kassierte eine Frau wegen ihrer Parkscheibe vom Ordnungsamt

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Wegen ihrer pinkfarbenen Parkscheibe hat eine Autofahrerin im nordrhein-westfälischen St. Augustin einen Zettel vom Ordnungsamt kassiert.

St. Augustin – „Mir fehlen die Worte. Die dürfen gelb benutzen, aber ich kein pink? Lächerlich“: So kommentierte eine Autofahrerin aus Sankt Augustin ihr Facebook-Foto von einem gelben Zettel, den ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Bonn an ihrem Auto hinterlassen hatte. Darauf stand, dass ihre Parkscheibe ungültig sei. Der Grund: Die Farbe Pink. Sie werde in den nächsten Tagen die Höhe des Verwarngeldes erfahren, heißt es auf dem Zettel weiter.

Rechtsordnung schreibt vor: Parkscheiben müssen blau-weiß sein

Eine Sprecherin der Stadt betonte am Dienstag, dies sei die geltende Rechtslage. Laut Straßenverkehrsordnung müssten Parkscheiben blau-weiß sein. „Eine pinkfarbene Parkscheibe kann nicht anerkannt werden“, hieß es. Allerdings gab die Stadt für die betroffene Autofahrerin Entwarnung: „Der Zettel war nur als freundlicher Hinweis gemeint. Ein Verwarngeld wird nicht erhoben.“

Weniger Glück hatte vor einigen Jahren eine Autofahrerin in Herten im Ruhrgebiet. Sie kassierte tatsächlich ein Fünf-Euro-Knöllchen wegen einer pinken Parkscheibe. Das Aussehen der Parkscheibe sei, genauso wie Verkehrsschilder, gesetzlich strikt geregelt, hieß es damals. Auch handgeschriebene Zettel mit einer Uhr zum Beispiel seien nicht erlaubt.

va/dpa

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