Wissen und Technik

Die Wissenschaft ihre hat Unschuld verloren

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Was, wenn das Menschenbild des Grundgesetzes immer mehr verloren geht?, fragt unser Kolumnist George Turner.

Unser Kolumnist George Turner, Berliner Wissenschaftssenator a.D..

Das war bei der Klonung des Schafes Dolly so und das wiederholt sich regelmäßig, wenn Wissenschaftlern etwas gelingt, was bisher nicht möglich schien. Zuletzt als ein chinesischer Forscher behauptete, das Erbgut an Neugeborenen verändert zu haben. Mahnende Worte, dass Wissenschaftler nicht alles tun dürften, was sie können, sind zu hören bis zu der Forderung nach einem Verbot bestimmter Forschungen. Die Wissenschaft dürfe ihre Unschuld nicht verlieren.
Die in Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes garantierte Freiheit der Forschung unterliegt der immanenten Schranke des Sittengesetzes. Das ist der Inbegriff aller überpositiver ethischer Normen mit rechtlicher Verbindlichkeit. Entscheidend dafür ist das sittliche Bewusstsein der Rechtsgemeinschaft.

“Ehe” und “Familie”

Das Menschenbild unserer Verfassung wird als Glied einer auf der Abfolge von Generationen beruhenden humanen Gesellschaft verstanden. Wenn die menschliche Natur technologisch verändert wird, berührt dies das verfassungsrechtlich vorausgesetzte Menschenbild. Eine solche Wertung der Menschenwürde dürfte dem Wertgefühl der Schöpfer des Grundgesetzes entsprochen haben. Wenn der Verfassungsgeber Entwicklungen nicht bedenken konnte, hat eine Interpretation auf der Basis des aktuellen Standes des Wertebewusstseins zu erfolgen. Wie sich veränderte Auffassungen konkret auswirken, ist deutlich geworden beim Verständnis der Begriffe „Ehe“ und „Familie“. Auch insoweit konnte man sich bei der Interpretation und einer Auslegung des Gesetzes, orientiert am Willen des Gesetzgebers, noch vor einigen Jahren nicht vorstellen, welchen Inhalt die Begriffe inzwischen erfahren.

Die Auffassungen wandeln sich

Man mag zwar persönlich einen „Fortschritt“ ablehnen, wie er denkbar ist; wie aber soll er aufgehalten werden, wenn er mehrheitlich für richtig gehalten wird, mindestens toleriert wird. Wer will letztlich darüber entscheiden, dass eine solche Mehrheit sich nicht gegen bisher Unveräußerliches und Unantastbares durchsetzen darf? Wenn also der Gesetzgeber mehrheitlich einer veränderten Auffassung Rechnung trägt, bliebe der Weg zum höchsten Verfassungsgericht. Aber auch dieses könnte eine gewandelte Auffassung für vereinbar mit dem Grundgesetz halten.
Wie aber, wenn das Menschenbild, das dem Grundgesetz sowohl bei seiner Schaffung als auch heute (noch) zugrunde lag und liegt, immer mehr verloren geht und an seine Stelle ein anderes tritt?
Die Wissenschaft hat längst ihre Unschuld verloren. Ob man sie zurückerobern kann?
Wer mit dem Autor diskutieren möchte, kann ihm eine E-Mail senden: [email protected]

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