Wirtschaft

Remondis darf Grünen Punkt nicht übernehmen

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Das Bundeskartellamt verhindert eine Megafusion auf dem Müllmarkt. Die Wettbewerbskontrolleure befürchteten höhere Preise für Verbraucher.

Kunststoffabfälle mit dem Grünen Punkt haben einen vorgeschriebenen Weg.

Mit ihm beruhigen wohl so einige Bürger ihr grünes Gewissen: dem Grünen Punkt. Das Symbol verspricht seit jeher, dass Verpackungen recycelt werden. Auch der Abfallkonzern Remondis dürfte das gewusst haben, als er ankündigte, den Rechteinhaber des Grünen Punktes zu übernehmen – die Recyclingfirma Duales System Deutschland, kurz DSD. Doch daraus wird vorerst nichts. Das Bundeskartellamt hat die Pläne am Donnerstag untersagt.

„Das Zusammenschlussvorhaben hätte zu einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbs bei den dualen Systemen geführt“, erklärte Behördenchef Andreas Mundt. Die Befürchtung: höhere Entsorgungskosten für Wettbewerber und damit auch höhere Verpackungspreise für Verbraucher. Die Pläne hätten den Zusammenschluss zweier Schwergewichte auf dem Abfallmarkt bedeutet. Remondis ist das mit Abstand größte deutsche Entsorgungsunternehmen, die DSD der größte Betreiber auf dem Markt für sogenannte duale Systeme.


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Müllmarkt ist unübersichtlich

Was das heißt, ist jedoch nicht jedem Verbraucher klar. Denn der Müllmarkt ist unübersichtlich. Hierzulande bestehen zwei unterschiedliche Verwertungswege für den Abfall. Neben den Kommunen und den beauftragten Entsorgern müssen sich auch Privatfirmen um den angefallenen Hausmüll kümmern. Hersteller und Händler sind nämlich durch die Verpackungsverordnung gesetzlich dazu verpflichtet, für die Verwertung ihrer Plastikbecher und Pappkartons selbst zu sorgen.

Für die Produzenten übernehmen das Unternehmen wie DSD, sie zahlen der Kölner Firma dafür abhängig vom Gewicht der Verpackung eine Abgabe. Um diese Verpackungen vom Rest zu trennen, wurde vor mehr als 25 Jahren der Gelbe Sack erfunden. DSD sammelt und recycelt den Müll jedoch nicht selbst, sondern beauftragt wiederum Entsorgungsunternehmen wie Remondis damit. Trägt eine Verpackung das DSD-Label, den Grünen Punkt, bedeutet das lediglich: Der Hersteller erfüllt seine gesetzliche Pflicht, für das Recycling seiner Verpackungen zu sorgen.

Marktanteil von 40 bis 60 Prozent beim Altglas

Rechtskräftig ist das Verbot noch nicht. Beide Unternehmen können binnen vier Wochen Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. Ursprünglich wollte das Bundeskartellamt bereits vor zwei Wochen über den Zusammenschluss entscheiden. Die Behörde hatte laut Medienberichten den Unternehmen bereits mündlich mitgeteilt, die Fusion zu untersagen. Weil aber Remondis kurz vor Ende der Frist neue Zugeständnisse machte, bekam das Bundeskartellamt vier weitere Wochen zur Prüfung.

Geholfen hat das alles nichts. Remondis konnte die Bedenken des Kartellamts nicht ausräumen – vor allem nicht die zur wachsenden Marktmacht. Allein bei der Entsorgung von Altglas wären beide Unternehmen zusammen auf einen Marktanteil von 40 bis 60 Prozent gekommen, schätzen die Wettbewerbskontrolleure. Schon in den vergangenen Jahren konnte der Entsorger aus Lünen bei Dortmund rasant wachsen. Das Unternehmen übernahm gut 50 kleine und lokale Müllfirmen, die Mitarbeiterzahl und der Umsatz wuchsen kontinuierlich. Im vergangenen Jahr erwirtschaftete Remondis gut 7,9 Milliarden Euro – 600 Millionen Euro mehr als noch 2017.

Recyclinggeschäft wird lukrativer

Auch, wenn die Übernahme gescheitert ist: Weitere Entsorger könnten versuchen, bei Betreibern von dualen Systemen einzusteigen, spekulieren Beobachter. Seit Jahresbeginn sieht das Verpackungsgesetz nämlich höhere Recyclingquoten vor. Die Einnahmen an Lizenzgebühren dürften steigen, das Geschäft wird lukrativer. Hinzu kamen außerdem bessere Kontrollmechanismen. Und die scheinen zu funktionieren: Rund 2000 Unternehmen drohen jetzt Bußgelder, weil sie sich nicht wie vorgeschrieben am Recyclingsystem beteiligen. Das teilte kürzlich die Stiftung Zentrale Stelle mit, die für die Kontrolle zuständig ist.

Die Schummeleien flogen auf, weil die Zentrale Stelle seit Januar die Verpackungsmengen der Unternehmen mit den Zahlen der Betreiber des Dualen Systems vergleichen kann. „Vielen Herstellern und Händlern scheint nach wie vor unklar zu sein, dass wir diese Daten abgleichen und analysieren“, sagt Gunda Rachut, Vorstand der Zentralen Stelle. So lange die Unternehmen die Vorgaben des Verpackungsgesetzes ignorieren, könne das Gesetz jedenfalls nicht wirken. Die Beweise habe die Zentrale Stelle nun den Vollzugsbehörden übergeben.

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