Politik

Ministerin will Prozesskosten-Hilfe massiv ausweiten!

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Landesjustizminister werfen der SPD-Politikerin „Schaden für den Rechtsstaat“ vor

„Nicht ohne meinen Anwalt!“ Diesen Spruch könnten Ermittler in Deutschland künftig noch viel häufiger hören.

▶ Der Grund: Ein geplantes Gesetz von Bundesjustizministerin Katarina Barley (50, SPD)! Mutmaßliche Straftäter sollen schon vom ersten Verhör an einen Anwalt auf Staatskosten verlangen können, wenn sie sich selbst keinen leisten können.

▶ Das bedeutet: Selbst bei glasklaren Vergehen wie Räuberischem Diebstahl, Kirmesschlägereien mit fliegenden Bierkrügen und gewerbsmäßigem Drogenhandel darf jeder Verdächtige (den ein Strafmaß von mehr als einem Jahr erwartet) nicht wie bisher erst im Prozess (oder in der U-Haft) einen Pflichtverteidiger verlangen, sondern schon bei der ersten Vor-Ort-Vernehmung.

▶ Und: Bekommt er keinen Anwalt oder sagt vor dessen Ankunft etwas über die Tat und ihre Umstände aus, ist jede getroffene Aussage des Verdächtigen später wertlos…

Scharfe Kritik von Justiz-Experten

„Ein Irrsinn“ urteilt ein Ermittler gegenüber BILD. Und weiter: „Das wird unsere Arbeit erschweren, weil Spontan-Geständnisse, die oft kurz nach der Tat erfolgen, wegfallen.“

Und die Justizminister der Länder werfen Bundesministerin Barley Übereifer vor. Aus ihrer Sicht geht die SPD-Politikerin mit ihrem „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung“ viel weiter, als sie muss…

Hintergrund: Barley muss in 2019 eine EU-Richtlinie zur „Prozesskostenhilfe für Verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren“ und für per „Europäischen Haftbefehl“ Gesuchte umsetzen. ABER: Barley geht in ihrem Gesetzentwurf VIEL weiter, als die EU es vorsieht!

Die Prozesskostenhilfe sorgt dafür, dass Menschen mit niedrigem oder gar keinem Einkommen in Strafverfahren nicht auf ihren Anwalts- und Verfahrenskosten sitzen bleiben. Sie werden dann ganz oder teilweise vom Staat getragen.

Justizminister der Länder liefern Totalverriss des Gesetzes

Die Stellungnahmen der Länder (liegen BILD vor) zeigen: Ministerin Barley plant eine „zeitliche und inhaltliche Ausweitung des Systems“, die „nicht durch die EU-Richtlinie geboten“ sei.

In einer der Stellungnahmen der Länder heißt es u.a.: „Wenn das Recht auf frühzeitigen Zugang zu einem Rechtsbeistand UND der Zwang der notwendigen Verteidigung miteinander vermischt werden, wird dies zu untragbaren Ergebnissen führen.“

Die Länder liefern in ihreren Stellungnahmen auch dutzendfach Beispiele aus der Praxis für „Verbrechenstatbestände“, die von dem geplanten Gesetz unmittelbar betroffen wären.

Die lesen sich dann wie folgt: „Die Polizei stellt den Einbrecher E auf frischer Tat, nachdem dieser in ein erkennbar dauerhaft als Privatwohnung genutztes Einfamilienhaus eingebrochen ist und es mit umfangreichem Diebesgut verlassen hat.“

Das Urteil der Landesjustizminister: In diesem und vielen vergleichbaren Fällen „wird es nach der geplanten Regelung zukünftig unmöglich sein, geständige Einlassungen eines am Tatort gefassten Beschuldigten entgegenzunehmen.“

Die Länder monieren zudem, dass das geplante Gesetz zu „schwerwiegenden Problemen“ führen, mit „massiven Mehrkosten für die Landeskassen einhergehen“ und außerdem noch „negative Auswirkungen“ auf die Ermittlungsverfahren haben werde.

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Ihr vernichtendes Fazit zu Barleys Vorstoß: Es sei zu befürchten, „dass dem Ansehen und der Effektivität des ohnehin unter Druck geratenen Rechtsstaats dadurch erheblicher Schaden zugefügt würde.“

Bundesjustizministerin Barley hat die Landesjustizminister nach BILD-Informationen jetzt wegen ihrer teilweise sehr heftig geäußerten Kritik zu einem Krisengipfel (offiziell ist es eine „Bund-Länder-Besprechung“) Mitte Januar 2019 nach Berlin eingeladen.

Auf BILD-Nachfrage erklärte ihr Ministerium dazu lediglich: „Einzelne Fragen der konkreten Ausgestaltung werden noch mit den Beteiligten erörtert.“

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