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Mainz muss Diesel-Fahrverbot für 2019 vorbereiten

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Mainz muss nach einer Gerichtsentscheidung ein Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge erwägen. Es müsse zum 1. September 2019 kommen, wenn in den ersten sechs Monaten des kommenden Jahres der Mittelwert für Stickstoffdioxid (NO) über dem Grenzwert liege, entschied das Verwaltungsgericht Mainz am Mittwoch.

Damit folgte das Gericht weitestgehend den Forderungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Sie hatte die Stadt Mainz verklagt und wegen erhöhter Stickstoffdioxid-Werte ein Fahrverbot gefordert; Die DUH beantragte eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Kommune zum 1. April 2019. Die Stadt forderte, die Klage abzuweisen.

Mainz könnte die achte Stadt in Deutschland mit Fahrverboten werden (bisher u. a. Hamburg, Frankfurt am Main, Berlin Stuttgart).

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Richterin Stefanie Lang hatte Zweifel daran geäußert, ob mit der bislang von der Stadt geplanten Fortschreibung des Luftreinhalteplans die NO₂-Werte rechtzeitig und ausreichend gesenkt werden können. Diese Fortschreibung sieht keine Fahrverbote vor.

Lang sagte, die Stadt müsse sich zumindest Gedanken über mögliche Fahrverbote machen. Denkbar seien etwa Verbote für bestimmte Fahrzeuge bei bestimmten Messwerten in der Zukunft: „Diese Gedanken könnten sie sich schon heute machen.“

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (57, SPD) äußerte sich bereits im Landtag zu dem Urteil: „Wir werden uns das genau anschauen und gucken, was sind die Folgen und wie können wir die Stadt gegebenenfalls unterstützen“

Ob die Jahresmittelwerte bis April 2019 weit genug gesenkt werden können, hängt auch davon ab, ob und wie schnell das Diesel-Paket der GroKo umgesetzt werden kann. Es sieht Nachrüstungen und Umtausch-Prämien für Privat-Pkw vor, die von den Autoherstellern bezahlt werden sollen. Die sind sich über die Kostenübernahme für Nachrüstungen noch lange nicht einig. Bisher bieten sie nur Umtausch-Prämien an.

Noch am Sonntag hatte Bundeskanzlerin Merkel angekündigt, Gesetze so ändern zu wollen, dass Fahrverbote bei „geringfügigen“ Überschreitungen als unverhältnismäßig gelten sollen. Details nannte sie bisher nicht. Zurzeit gilt auf europäischen Straßen ein Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickoxiden pro Kubikmeter Luft. In Mainz wurden durchschnittlich 48 Mikrogramm gemessen.

Die Opposition sieht in dem Urteil eine Niederlage für Kanzlerin Merkels Versprechen, von Fahrverboten betroffenen Städten zu helfen. „Die Verwaltungsrichter in Mainz geben offensichtlich keinen Pfifferling auf Merkels Wahlkampfgeschwätz.“, sagte Michael Theurer, Vizechef der FDP-Bundestagsfraktion zu BILD. Stattdessen brauche es einen „Neustart“ unter anderem mit Nachrüstungen auf Kosten der Autoindustrie.

Für die Kläger von der Deutschen Umwelthilfe zeige das Urteil, dass die Dieselpolitik der Bundesregierung gescheitert sei. Das erklärte DUH-Chef Jürgen Resch in einer Mitteilung.

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