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Bundespolizei nutzt weiterhin Amazon-Cloud

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Sicherheitsrisiko oder Arbeitserleichterung? Die Speicherung von Polizeidaten in einer Amazon-Cloud steht in der Kritik. Trotzdem verwendet die Bundespolizei Server des Internet-Giganten – als Übergangslösung.

Die Speicherung von Bildaufnahmen von Einsätzen der Beamten auf Servern von Amazon sei so lange notwendig, bis bundeseigene und für diesen Zweck geeignete Clouds zur Verfügung stünden, sagte der Sprecher des Bundespolizeipräsidiums, Gero von Vegesack, auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Wann eine solche Bundes-Cloud verfügbar sein könnte, ist noch unbekannt. Der Sprecher stellte klar, dass die gefundene Lösung mit Amazon über mehrere Monate gemeinsam mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) geprüft worden sei. Letztendlich mit positivem Ergebnis.

Zentrale Speicherung notwendig

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Benjamin Strasser hatte die Nutzung von Servern des Internet-Giganten Anfang März scharf kritisiert und von einem “unkalkulierbaren Sicherheitsrisiko” gewarnt.  Angesichts der bundesweiten Aufstellung der Bundespolizei mit 475 Dienststellen sei eine zentrale Speicherung der Bilder notwendig, hält Vegesack dagegen. Mitunter würden die Beamten der Bundespolizei sehr flexibel und bundesweit eingesetzt.

Zudem gebe es weiträumig wechselnde Zuständigkeiten, etwa wenn es um Fußball-Hooligans gehe, die zu einem Bundesligaspiel in eine andere Stadt und anschließend wieder zurück reisten. “Gerade auch die bahnpolizeiliche Zuständigkeit bringt es mit sich, dass Angehörige unterschiedlicher Dienststellen der Bundespolizei im Bedarfsfall schnell auf das vorliegende Videomaterial zugreifen  müssen – etwa um mutmaßliche Straftäter beim Ausstieg am Zielbahnhof schnell identifizieren und festnehmen zu können”, so Vegesack weiter.

Die in der Cloud hinterlegten Aufnahmen seien hoch verschlüsselt und ließen für sich genommen keine Zuordnung zu einzelnen Personen zu. Die Verknüpfung erfolge über eine den Aufnahmen jeweils zugewiesene laufende Nummer erst im internen System in der Behörde. Die Speicherfrist für die Bilder beträgt 30 Tage. Länger werden sie nur dann gespeichert, wenn sie als Beweismittel in einem Verfahren dienen. Anders als bei den Länderpolizeien, die vorwiegend lokal oder regional arbeiteten, sei ein lokaler Server daher nicht sinnvoll, sagte der Sprecher. Wenn eine entsprechende Bundes-Cloud mit den notwendigen Dienstleistungen aufgebaut ist, sei ein Überspielen der Daten möglich.

2300 Kameras bis 2020

Die neuen Körperkameras können als Funkgerät und als Kamera gleichzeitig genutzt werden

Die Streifen der Bundespolizei werden nun schrittweise mit Bodycams ausgerüstet. Bis zum Jahresende sollen rund 1100 Kameras an die Dienststellen ausgeliefert werden. Ende 2020 sollen alle 475 Dienststellen mit dann insgesamt 2300 Bodycams ausgerüstet sein. Der Einsatz von Bodycams wirke in aufgeheizten Situationen grundsätzlich deeskalierend, zumindest wenn das Gegenüber nicht etwa unter Alkoholeinfluss oder Drogen stehe.

Über die Einschaltung der Kamera in der jeweiligen Situation würde unabhängig von erkennbaren Hinweisschildern im Regelfall vorab mündlich informiert. Ein helles rotes Licht signalisiere in jedem Fall eine aktive Aufzeichnung. Die Bilder dienten als Beweismittel bei Straftaten und könnten im Einzelfall auch herangezogen werden, wenn sich Bürger über Fehlverhalten von Beamten beschwerten oder wenn ein entsprechendes Strafverfahren liefe.

ni/mak (dpa)

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